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   LAG Hamm, 16.10.1990 - 8 Ta 214/90   

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LAG Hamm, 16.10.1990 - 8 Ta 214/90 (https://dejure.org/1990,23221)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.10.1990 - 8 Ta 214/90 (https://dejure.org/1990,23221)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 1990 - 8 Ta 214/90 (https://dejure.org/1990,23221)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 05.09.2012 - 2 Sa 398/12

    Wahrung der Klagefrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen das

    Ob eine Auslegung der Kündigungsschutzklage und eine entsprechende Rubrumsberichtigung im dem Sinne, dass entsprechend Art. 56 Abs. 8 S. 2 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut die Bundesrepublik Deutschland in Prozessstandschaft für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland vorgenommen werden kann, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gegen die Beschäftigungs- Dienststelle erhebt und der Kündigungsschutzklage das Kündigungsschreiben der Dienststelle beifügt, kann offen bleiben (dafür BAG, Urt. v. 21.09.2011 - 7 AZR 134/10, NZA 2012, 271; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.03.2009 - 9 Sa 737/08, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 16.10.1990 - 8 Ta 214/90, juris; dagegen LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.02.2005 - 8 Ta 6/05, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 09.12.1988 - 15 Sa 615/88, juris).
  • ArbG Herford, 25.01.2012 - 1 Ca 1235/11

    Wirksamkeit einer Kündigung mangels rechtzeitig eingelegter Kündigungsschutzklage

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des LAG Hamm vom 16.10.1990 - 8 Ta 214/1990.
  • LAG Hamm, 28.06.2000 - 12 Ta 77/00

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Einhaltung der dreiwöchige

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